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Diskriminierung im Falle von Impotenz

Der Rechtskodex der römisch-katholischen Kirche enthält ein Ehehindernis der Impotenz. Er besagt, dass jemensch nur heiraten kann, wenn die Person zum Geschlechtsverkehr fähig ist. Das Verbot der Eheschließung aus diesem Grund stellt eine Diskriminierung für die Betroffenen dar, denn die Eheschließung ist ein Grund- und Menschenrecht, das nicht ausgeübt werden kann. Dieser Lernzyklus stellt sich der Herausforderung, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch das Recht der römisch-katholischen Kirche zu untersuchen und zu beseitigen, indem er folgende Informationen präsentiert:

i) Unterzeichnung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch den Heiligen Stuhl mit der Folge einer Gesetzesanpassung

ii) Überprüfung und Diskussion des Naturrechtscharakters des Ehehindernisses der Impotenz

iii) Diskussion der Verwirklichung/Drittwirkung der Grundrechte

 

Stakeholder: Kirchenrechtsexpertinnen und Kirchenrechtsexperten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Sozialarbeitende

SLHS Leitung: Center for Comparative Constitutional Law and Religion (ZRV), University of Lucerne

Autorin: Sabine Baggenstos

Policy Brief: Download PDF

Kernaussagen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch

Zusammenfassung Stakeholder Dialog: Download PDF

Policy Briefs & Stakeholder Dialoge

Jede Partnerinstitution des SLHS arbeitet an einem spezifischen Thema, das zu Policy Briefs und Stakeholder Dialogen führt.

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